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Direktzahlungskurs

Die Direktzahlungsverordnung DZV sieht vor, dass Personen mit einem nicht-landwirtschaftlichen Berufsabschluss die Direktzahlungsberechtigung mit einem durch die Kantone in Zusammenarbeit mit der massgebenden Organisation der Arbeitswelt speziell reglementierten und erfolgreich abgeschlossenen Kurs erlangen können.
Der Direktzahlungskurs nach DZV, Art. 4, Abs. 2 ist nicht Teil der reglementierten landwirtschaftlichen Berufsbildung. Der Kursabschluss führt nicht zu einem anerkannten Titel gemäss Berufsbildungsgesetz. Er berechtigt ausschliesslich zum Bezug der landwirtschaftlichen Direktzahlungen.
Der Direktzahlungskurs soll Personen ohne landwirtschaftliche Berufsbildung die Möglichkeit geben, Kompetenzen für die Erbringung der geforderten gemeinwirtschaftlichen Leistungen in der Landwirtschaft zu erlangen. Ziele und Inhalte des Kurses orientieren sich an den Anforderungen, die durch die Direktzahlungsverordnung an Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter gestellt werden.

Seit 2015 gilt das neue "Reglement über die landwirtschaftliche Weiterbildung
gemäss Direktzahlungsverordnung Art. 4, Abs. 2 a (DZ-Kurs) vom Juni 2014".
Die Unterlagen finden Sie hier. >>>

Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft >>>

Liste der durchführenden Bildungs- und Beratungszentren >>>